Fristen für Berufskraftfahrerqualifikation und Fahrerlaubnis
Die von der Europäischen Union neu getroffene Verordnung sieht vor, dass Eintragungen der Schlüsselzahl 95 bzw. Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 01. Februar und 31. August 2020 ablaufen, demnach als um sieben Monate ab dem Ablaufdatum verlängert gelten, ohne dass es dafür einer weiteren Antragstellung bzw. Verlängerung durch die Fahrerlaubnisbehörde bedarf.
Mit diesen vorübergehenden Maßnahmen reagiert die EU auf den Ausbruch der COVID-19 Pandemie.
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