Schlüsselzahl 95
Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation entfallen zur Zeit sämtliche Veranstaltungen im Bereich der Fortbildungen gemäß BKrFQG zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95. Das trifft vor allem jene LKW- und BusfahrerInnen, die jetzt ihre Fortbildungen nachweisen müssen, um weiter gewerblich tätig sein zu dürfen. Den Straßenverkehrsbehörden ist daher die Möglichkeit eingeräumt worden, auch ohne Nachweis der vorgeschriebenen Fortbildungen die Schlüsselzahl 95 um bis zu einem Jahr zu verlängern. Dabei ist folgendes zu beachten:
1.) Die vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen sind weiterhin Pflicht.
2.) Die fehlenden Fortbildungsnachweise sind binnen eines Jahres nachzureichen.
3.) Das Fünfjahresintervall bis zur nächsten Verlängerung bleibt davon unberührt.